Lizenzverlängerung / Lizenzerhalt
Die Lizenz wird unbefristet ausgestellt. Allerdings müssen Nachweise erbracht sein um die Rechte der Lizenz auszuüben.
Innerhalb der letzten 24 Monate müssen 12 Flugstunden nachgewiesen werden.
In den 12 Flugstunden müssen 12 Starts und Landungen sowie ein Übungsflug mit Fluglehrer enthalten sein.
Ersatzweise kann auch ein Prüfungsflug mit Prüfer durchgeführt werden.
Auch wenn Sie mehrere Jahre nicht geflogen seien sollten gilt diese Regelung.
Die Nachweise sind dann allerdings in einer Flugschule durchzuführen. Sie benötigen zur Durchführung der Flüge einen Flugauftrag der Flugschule da Ihre Lizenz ja nicht mehr „gültig“ ist.
Sind die Nachweise erbracht ist Ihre Lizenz wieder „gültig“.
Rechtliche Vorgabe:
Die Gültigkeitsdauer des Luftfahrerscheins ist unbefristet. Er ist nur in Verbindung mit einem gültigen Tauglichkeitszeugnis LAPL gültig (vgl. § 45 LuftPersV).
Fliegen darf nur, wer mindestens 12 Flugstunden auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen, Reisemotorseglern oder einmotorigen Landflugzeugen mit Kolbentriebwerk innerhalb der letzten 24 Monate durchgeführt hat. In den 12 Stunden müssen mindestens sechs Stunden als verantwortlicher Luftfahrzeugführer und 12 Starts und 12 Landungen sowie ein Übungsflug von mindestens einer Stunde Flugzeit in Begleitung eines Fluglehrers auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen enthalten sein.
Die Voraussetzungen können durch eine Befähigungsüberprüfung mit einem dazu anerkannten Prüfer auf einem aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeug, einem Reisemotorsegler oder einem einmotorigen Landflugzeug mit Kolbentriebwerk ersetzt werden.
Die Nachweise sind im Flugbuch zu führen und durch Unterschrift des Fluglehrers oder Prüfers zu bestätigen. Die oben genannten Voraussetzungen sind auch die Kriterien, die zur Lizenzverlängerung nachgewiesen werden müssen.
Passagierberechtigung
Auch für die Passagierberechtigung gibt es Nachweise die erfüllt sein müssen um Passagiere mitzunehmen. Innerhalb der letzten 90 Tage müssen 3 Starts und Landungen auf dem Muster geflogen worden sein auf dem Sie Passagiere mitnehmen wollen.
Rechtliche Vorgabe:
Innerhalb der vorhergehenden 90 Tage müssen mindestens drei Starts und drei Landungen mit einem Luftfahrzeug derselben Klasse, desselben oder ähnlichen Musters, der Art des Luftsportgerätes ausgeführt wurden.
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